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Gericht verbietet Teile von Böhmermann-Gedicht.

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17.05.2016, 18:40 Uhr. turi2 - Jan Böhmermann: Das Landgericht Hamburg wertet das Schmähgedicht über den türkischen Präsident Erdogan zwar als Satire, verbietet aber weite Teile davon - insbesondere jene mit Sexualbezug. Erlaubt bleiben die Aussagen, die sich mit Erdogans Umgang mit der Meinungsfreiheit in der Türkei befassen. spiegel.de Jan Böhmermann: Das Landgericht Hamburg. Ähnliche Meldungen:

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