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Kein Miet-Zuschuss für Kinder von Ex-Partnern

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25.05.2016, 14:50 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Hartz IV Beziehende bekommen keinen Zuschuss, wenn der Betroffene eine größere Wohnung mietet, um das Kind des Ex-Partners zu beherbergen. Das gilt vor allem, wenn der / die Wohnungsinhaber / kein rechtliches oder leibliches Elternteil ist. So entschied das Sozialgericht Berlin.... Ähnliche Meldungen:

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