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02.06.2016, 10:50 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Das Landessozialgericht in Schleswig entschied zugunsten einer Hartz-IV-Abhängigen aus Neumünster, dass sie Anspruch auf Mietkosten für eine größere Wohnung hat. Damit wird eine Satzung der Stadt unwirksam, die die zugestandene Wohnfläche für Hartz-IV-Bezieher fünf Quadratmeter niedriger ansetzte als die Richtlinien zum sozialen Wohnungsbau. Ähnliche Meldungen:
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