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Hartz IV: Jobcenter muss Nachzahlung übernehmen

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02.06.2016, 16:30 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Bisher galt in Jobcentern die Devise: Sie übernehmen keine Betriebskostennachzahlungen, wenn die Meite gekürzt worden ist. Das Sozialgericht Berlin sieht das anders. Laut Urteil vom 26.8.2015 muss das Jobcenter Betriebskostennachforderungen trotz einer Mietkürzung im Abrechnungszeitraum übernehmen, wenn die gewährten Zahlungen für Unterkunft und. Ähnliche Meldungen:

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