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Bescheid aus Karlsruhe zu Hartz-IV-Sanktionen: Kein Ende der Repression

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03.06.2016, 19:10 Uhr. junge Welt - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage aus Gotha wegen eines Formfehlers zurückgewiesen. Die Frage der Grundgesetzwidrigkeit der Geldstrafen bleibt damit ungeprüft. Ähnliche Meldungen:

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