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Hartz IV: Im Zweifel muss das Jobcenter zahlen

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23.06.2016, 12:30 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Menschen ohne Einkommen dürfen nicht zwischen die Stühle sozialer Zuständigkeiten geraten. Hat ein Jobcenter Zweifel an der Erwerbsfähigkeit eines Antragstellers, darf es daher nicht einseitig die Leistungen streichen, wie das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Donnerstag, 23. Juni 2016, bekanntgegebenen Eilbeschluss. Ähnliche Meldungen:

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