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BSG verwirft Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher

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23.06.2016, 15:00 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Beim „Fördern und Fordern“ dürfen Jobcenter das Fördern nicht weglassen. Die vom Ewerbslosen zu unterschreibende „Eingliederungsvereinbarung“ darf daher nicht einseitig auf dessen Pflichten abstellen, sondern muss auch die hierfür notwendigen Unterstützungsleistungen des Jobcenters benennen, urteilte am Donnerstag, 23. Juni 2016, das Bundessozialgericht. Ähnliche Meldungen:

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