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24.06.2016, 12:50 Uhr. Verfassungsblog - Viele Britinnen und Briten verzweifeln regelrecht angesichts der Aussicht, ihren "grundlegenden Status" (EuGH) als Unionsbürger ohne ihr Zutun und Verschulden einbüßen zu müssen. Da die Unionsbürgerschaft an die Staatsangehörigkeit in einem EU-Mitgliedsstaat geknüpft ist, wäre es ein starkes Zeichen für die europäische Integration, für Mit-Unionsbürger. Ähnliche Meldungen:
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