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24.06.2016, 14:50 Uhr. law blog - Der Werbeblocker „Adblock Plus“ verfolgt ein in Deutschland unzulässiges Geschäftsmodell. So sieht es jedenfalls das Oberlandesgericht Köln. Auf eine Klage der Axel Springer AG untersagt das Gericht Adblock Plus bezahltes Whitelisting. Whitelisting bedeutet, dass der Adblocker Werbung in gewissem Umfang … Weiterlesen →. Ähnliche Meldungen:
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