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26.06.2016, 23:40 Uhr. Verfassungsblog - Zwei Jahre gibt der EU-Vertrag einem austrittswilligen Land Zeit, mit der EU einen Austrittsvertrag auszuhandeln. Doch wann beginnt diese Frist? Und was, wenn das Land diesen Zeitpunkt mutwillig hinauszögert? Die Antwort lässt sich nicht allein formaljuristisch geben. Gefragt ist auch politische Klugheit.. Ähnliche Meldungen:
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