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27.06.2016, 14:20 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Energieschulden von Hartz-IV-Abhängigen muss das Jobcenter nicht per Darlehen ausgleichen, wenn die Betroffenen sie herbeiführten, weil sie das dafür vorgesehene Geld anderweitig verbrauchten, und wegen diesem Verhalten vermutlich auch in Zukunft Energieschulden anhäufen. So entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Eilverfahren. Ähnliche Meldungen:
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