Impressum
nasuma
   

Keine Massenentlassung in der Elternzeit

Datum + 6 - 24 Std.       Datum + 1 - 3 Tage       Datum + 3 - 7 Tage       Datum + 7 - 14 Tage       Jetzt - 4 Monate       

08.07.2016, 17:00 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Bei der Massenentlassung von Beschäftigten dürfen Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz nicht benachteiligt werden. So müssen auch Eltern in Elternzeit von stärkeren Schutzvorschriften bei einer Massenentlassung profitieren können, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch, 6. Juli 2016, veröffentlichten Beschluss... Ähnliche Meldungen:

0 ähnliche Meldungen (Es werden maximal 50 ähnliche Meldungen angezeigt).

Suchen Sie auch nach folgenden Begriffen:
Massenentlassung   Elternzeit   Beschäftigten   Arbeitnehmer   Kündigungsschutz   Eltern   Schutzvorschriften