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Keine Hartz IV Minderung auf Entschädigung

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29.09.2016, 18:00 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Erhalten Hartz-IV-Bezieher neben einer Opferentschädigung auch darauf angefallene Zinsen nachgezahlt, darf das Jobcenter diese nicht als Einkommen mindernd anrechnen. Wenn die Nachzahlung der Opferentschädigung selbst nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werde, müsse dies auch für die Zinsen gelten, entschied das Sozialgericht Düsseldorf. Ähnliche Meldungen:

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