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Berufungsbegründung im Verfahren Häring gg. Hessischen Rundfunk (gekürzt)

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04.02.2017, 17:40 Uhr. Newsblog - norberthaering.de - Carlos A. Gebauer. In dem Verwaltungsstreitverfahren Dr. Häring gegen Hessischer Rundfunk 10 A 2929/16 wird die mit Schriftsatz vom 9. Dezember 2016 eingelegte Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main, Az. 1 K 2903/15.F, nunmehr wie folgt begründet: Einleitend zunächst dies: Der Beklagte hat sich nach dem Wortlaut seiner. Ähnliche Meldungen:

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