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27.04.2017, 16:40 Uhr. law blog - Der Kölner Strafverteidiger Ulrich Sommer musste in eigener Sache bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Allen deutschen Gerichten, die mit seinem Fall befasst waren, ist nicht aufgefallen, dass es für das von Sommer beanstandete Verhalten der Bochumer Staatsanwaltschaft … Weiterlesen →. Ähnliche Meldungen:
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