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04.05.2017, 18:10 Uhr. >b's weblog - Ein Preisträger des Negativpreises BigBrotherAwards setzt auf Gegenangriff und droht den Veranstaltern mit einer Klage wegen übler Nachrede nach §186 Strafgesetzbuch. Die Bürgerrechtler.innen sehen darin einen Einschüchterungsversuch: denn die eventuellen Kosten für einen Anwalt wären natürlich eine Belastung für den Verein Digitalcourage,. Ähnliche Meldungen:
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