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Neues Schonvermögen seit 1. April 2017

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18.05.2017, 11:10 Uhr. Hartz IV Nachrichten ALG II Informationen von gegen-hartz.de - Ab April 2017 gelten neue Regeln für Hartz-IV-Betroffene. Diese betreffen vor allem den Vermögensfreibetrag. Für Hartz-IV gilt ein „Schonvermögen“, das er nicht verwerten muss, um als hilfsbedürftig zu gelten.. Ähnliche Meldungen:

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