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18.05.2017, 14:50 Uhr. law blog - Fehler der Passbehörde sind kein Fall höherer Gewalt, wegen dem ein Urlauber vom Reiseveranstalter sein Geld zurückverlangen kann. Es ging um neue Reisepässe, die von der Bundesdruckerei versehentlich als „abhanden gekommen“ gemeldet worden waren. Deswegen durften Urlauber nicht in die … Weiterlesen →. Ähnliche Meldungen:
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