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Anbeblich will keiner die Autobahnprivatisierung, und doch soll sie ins Grundgesetz

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18.05.2017, 19:20 Uhr. >b's weblog - Die Koalitionsspitzen haben am Mittwoch bekannt gegeben, dass sie sich auf eine weitere Änderung an der Änderung des Grundgesetzes geeinigt haben. Es soll demnach folgende zusätzliche Privatisierungsschranke ins Grundgesetz eingefügt werden: „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze. Ähnliche Meldungen:

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