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Hartz-IV: Um Wohnungsverkauf bemühen

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24.05.2017, 17:40 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Strengen sich Hartz-IV-Bezieher nicht an, ihre zu große Eigentumswohnung zu verkaufen, können sie nicht mit weiteren Hilfen vom Jobcenter rechnen. Lehnen sie jegliche Veräußerungsbemühungen ab, können sie weder einen Zuschuss zum Lebensunterhalt noch übergangsweise ein Darlehen beanspruchen, urteilte am Mittwoch. Ähnliche Meldungen:

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