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30.05.2017, 17:20 Uhr. Verfassungsblog - Das Parteiensystem ist als Wettbewerbsordnung ausgestaltet, Parteienrecht ist damit Wettbewerbsrecht. Die staatliche Parteienfinanzierung gründet sich darauf, sie soll die Chancengleichheit der Parteien gewährleisten und fördern, der politischen Minderheit von heute die Möglichkeit geben, die Mehrheit von morgen zu werden. Der Ausschluss einzelner. Ähnliche Meldungen:
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