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06.06.2017, 17:20 Uhr. law blog - Es ist erstaunlich, aber mir begegnen selbst heute noch Anwaltskollegen, welche die Ermittlungsakte im Strafverfahren gegen einen ihrer Mandanten als eine Art „Betriebsgeheimnis“ behandeln. Und dabei rede ich nicht davon, die Ermittlungsakte an irgendwelche Medien oder interessierte Dritte durchzustechen. Sondern … Weiterlesen →. Ähnliche Meldungen:
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