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Helmut Kohl und das Presserecht

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17.06.2017, 08:50 Uhr. Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln - Die BILD-Zeitung verkündete gestern als erste den Tod Helmut Kohls. Dies mag Kai Diekmanns Verdienst sein, der schon als Schülerzeitungsredakteur den Draht zu Kohl aufgebaut und bis zuletzt eifrig gepflegt hatte. Zu vielen anderen Journalisten galt sein Verhältnis als angespannt, insbesondere zu einem politischen Magazin aus Hamburg. Obwohl keinen. Ähnliche Meldungen:

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