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22.06.2017, 10:00 Uhr. Verfassungsblog - Die Rechtsgrundlagen für verdachtsunabhängige Personenkontrollen im Bundespolizeigesetz genügen für sich genommen nicht den Vorgaben des EU-Rechts. Sie sind zu unbestimmt und drohen daher zu einer Kontrollpraxis zu führen, die in ihrer Wirkung im Schengenraum verbotenen Grenzkontrollen gleichkommt, so der EuGH gestern Vormittag. Doch auf den zweiten. Ähnliche Meldungen:
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