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Verfassungsfeinde des tages

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22.06.2017, 16:20 Uhr. Schwerdtfegr (beta) - Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Telekommunikationsunternehmen können deshalb nicht verpflichtet werden, ab dem 1. Juli die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern zu müssen, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem Beschluss vom Donnerstag entschied. Ähnliche Meldungen:

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