Datum + 6 - 24 Std. Datum + 1 - 3 Tage Datum + 3 - 7 Tage Datum + 7 - 14 Tage Jetzt - 4 Monate
22.06.2017, 16:20 Uhr. Schwerdtfegr (beta) - Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Telekommunikationsunternehmen können deshalb nicht verpflichtet werden, ab dem 1. Juli die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern zu müssen, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem Beschluss vom Donnerstag entschied. Ähnliche Meldungen:
0 ähnliche Meldungen (Es werden maximal 50 ähnliche Meldungen angezeigt).
Suchen Sie auch nach folgenden Begriffen:
Verfassungsfeinde Regelung Vorratsdatenspeicherung EU-Recht Telekommunikationsunternehmen Juli Telefon Internetver