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OVG Münster: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht.Telekommunikationsunternehmen können deshalb nicht verpflichtet werden, ab dem 1. Juli die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller

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22.06.2017, 17:30 Uhr. Fefes Blog - OVG Münster: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht.Telekommunikationsunternehmen können deshalb nicht verpflichtet werden, ab dem 1. Juli die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern zu müssenFuck, Yeah!Hier ist die Pressemitteilung dazu.. Ähnliche Meldungen:

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