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07.07.2017, 09:50 Uhr. Verfassungsblog - Die verfassungsrechtliche Billigung der Verbannung einer kopftuchtragenden Rechtsreferendarin in den Zuschauerraum eines Gerichtssaals erweist sich als folgenreich. Das Bundesverfassungsgericht modifiziert in seinem Beschluss vom 27. Juni 2017 nicht nur das staatliche Gebot religiös-weltanschaulicher Neutralität hin zu einer „unbedingten Neutralität“. Ähnliche Meldungen:
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