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Jobcenter muss Räumungsklage zahlen

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07.07.2017, 15:40 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Kann ein Hartz-IV-Bezieher seine Miete wegen fehlender Leistungen des Jobcenters nicht bezahlen, muss die Behörde die Kosten für die vom Vermieter eingelegte Räumungsklage übernehmen. Die Gerichtskosten sind dann als einmalig anfallender Unterkunftsbedarf zu berücksichtigen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart. Ähnliche Meldungen:

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