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07.07.2017, 18:40 Uhr. Jasminrevolution - Katja Kipping Die brutale Sanktionspraxis gegen Hartz IV-Abhängige ist eine Menschenrechtsverletzung. Und sie ist größtenteils sogar nach hier geltendem (Un-) Recht rechtswidrig: Fast 40 Prozent aller Klageverfahren gegen Entscheidungen der zuständigen Hartz-IV-Ämter vollständig oder teilweise erfolgreich. Das H4-Regime bedroht Arbeitslose mit. Ähnliche Meldungen:
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