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10.07.2017, 19:00 Uhr. Verfassungsblog - Homophobe Rechtspraktiken in Russland haben eine lange Tradition, die von der russischen Regierung wie auch von der russisch-orthodoxen Kirche bewahrt werden. Das ohnehin schon zerrüttete Verhältnis Russlands zum EGMR wird durch das jüngste Urteil des Gerichtshofes zu einer Verurteilung wegen „Propaganda für Homosexualität“ weiter auf die Probe. Ähnliche Meldungen:
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