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20.07.2017, 15:50 Uhr. law blog - In Bayern können Personen, die als sogenannte „Gefährder“ eingestuft werden, künftig erst einmal bis zu drei Monate, praktisch aber auf unbegrenzte Zeit in Gewahrsam genommen werden. Das Bundesland führt also eine Endloshaft ein, obwohl die Betroffenen gar keine Straftat begangen … Weiterlesen →. Ähnliche Meldungen:
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