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21.07.2017, 09:40 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Mit dem sogenannten SGB-II-Rechtsvereinfachungsgesetz wurde es den Landkreisen, den kreisfreien Städten und vergleichbaren Gebietskörperschaften erlaubt die Kosten der Unterkunft (Wohnungskosten) generell zu pauschalieren. Das führt dazu, dass es möglich ist neben der Kaltmiete auch Nebenkosten und sogar Heizkosten generell zu pauschalieren.. Ähnliche Meldungen:
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