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Begründung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Sachen Barzahlung des Rundfunkbeitrags

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16.07.2018, 12:52 Uhr. Newsblog - norberthaering.de - Ende Mai hat mein Anwalt Carlos A. Gebauer beim Bundesverwaltungsgericht die Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13.2.2018f (Faschingsurteil) begründet. Das Kasseler Berufungsgericht hatte mit neuer Begründung das für mich negative Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts bestätigt. Danach bedeutet der Status von. Ähnliche Meldungen:

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