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17.07.2018, 22:48 Uhr. Verfassungsblog - Nach dem Urteil im NSU-Prozess haben Nebenkläger*innen und ihre Anwält*innen angekündigt, keinen Schlussstrich ziehen zu wollen. Man sei bereit, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu gehen. Bis dahin ist es noch ein weiter. Ähnliche Meldungen:
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17.07.2018, 22:48 Uhr. Verfassungsblog - https: - Nach dem Urteil im NSU-Prozess haben Nebenkläger*innen und ihre Anwält*innen angekündigt, keinen Schlussstrich ziehen zu wollen. Man sei bereit, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu gehen. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg, der zunächst über den BGH und das BVerfG führt. Trotzdem lohnt die Überlegung, wie der EGMR...
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