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BVerfG weist Richterklage zu den ALG-II-Sanktionen zurück

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08.06.2016, 08:00 Uhr. Linke Zeitung - von Laurenz Nurk – http://www.kritisches-netzwerk.de Weiterhin werden tausende Menschen in Existenznot geraten – Sanktion ist zugleich Strafe und Legitimation Anfang Oktober 2015 lehnte der Bundestag mit der Mehrheit der Regierungskoalition die Abschaffung von Sanktionen bei HARTZ 4- Bezug ab. Auch die Gewerkschaften konnten sich bisher nicht. Ähnliche Meldungen:

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