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Nur dann sind Hartz IV Sanktionen gültig

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11.07.2016, 10:30 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Häufig fehlen formale Angaben in einem Sanktionsbescheid. Das hat zur Folge, dass der Bescheid ungültig ist und die Behörde dazu verpflichtet ist, Hartz IV Leistungen weiter zuzahlen. Im vorliegenden Fall wurde der Kläger um 100 Prozent sanktioniert, da dieser einer durch das Jobcenter vermittelten Maßnahme fern blieb. Doch der Bescheid war rechtswidrig. Ähnliche Meldungen:

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