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Hartz IV: Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig

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16.07.2016, 11:40 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Es ist rechtswidrig, einem Hartz IV Leistungsempfänger durch einen Eingliederungsverwaltungsakt Pflichten aufzuerlegen, die objektiv unmöglich zu erfüllen sind. Die auferlegten Bewerbungsbemühungen müssen zumutbar sein.So urteilte das Sozialgericht Speyer Az: S 21 AS 485/16 ER. ... Ähnliche Meldungen:

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