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12.08.2016, 19:40 Uhr. Verfassungsblog - Das Verbot, den türkischen Staatspräsidenten Erdogan per Videoübertragung vor Kölner Demonstranten reden zu lassen, weckt versammlungsrechtliche Zweifel. Will sich die rechtsstaatliche Demokratie nicht angreifbar machen, muss sie ihre eigenen Standards einhalten. Dies betrifft auch den Umgang mit antidemokratischen und rechtsstaatswidrigen Anfeindungen. Ähnliche Meldungen:
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