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13.10.2016, 14:30 Uhr. hintergrund.de - (13.10.2016/hg/dpa) Die Bundesregierung darf das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada vorläufig mit auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen. Damit kann das CATA-Abkommen wie geplant am 27. Oktober. Ähnliche Meldungen:
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