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20.10.2016, 15:10 Uhr. Verfassungsblog - Die G 10-Kommission kann nicht in Karlsruhe überprüfen lassen, ob die Bundesregierung ihr zu Recht die Herausgabe der NSA-Selektorenliste verweigert. Diese Entscheidung des Zweiten Senats des BVerfG ist nicht überzeugend, schwächt die institutionelle Kontrolle exekutiven Handelns und liegt quer zu der Linie des Ersten Senats.. Ähnliche Meldungen:
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