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22.06.2017, 16:30 Uhr. Der Schockwellenreiter - Wenige Tage vor dem offiziellem Start hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt. Die verpflichtete Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten der Kommunikationsteilnehmer »ist mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar«, teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az. Ähnliche Meldungen:
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