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18.07.2016, 20:50 Uhr. Newsblog - norberthaering.de - Den Finanzämtern ist das staatliche Geld lästig, deshalb nehmen sie kein Bargeld mehr an, wenn man seine Steuern begleichen will. Das widerspricht §14 Bundesbankgesetz und Artikel 128 EU-Vertrag (gesetzliches Zahlungsmittel), aber bisher kommen die Ämter damit durch, indem sie behaupten, die Möglichkeit der Barüberweisung über Banken (auf eigene. Ähnliche Meldungen:
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