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01.10.2016, 08:40 Uhr. >b's weblog - Die Aktenvernichtungen im Bundesamt für Verfassungsschutz nach dem Auffliegen des NSU-Trios im November 2011 geschahen vorsätzlich und nicht wie bisher kolportiert aus Versehen. Für diese Feststellung präsentierte der Untersuchungsausschuss des Bundestages bei seiner letzten Sitzung am Freitag Belege. Die Bundesanwaltschaft kennt den Sachverhalt. Ähnliche Meldungen:
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