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05.10.2016, 11:50 Uhr. Verfassungsblog - Dass ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes angibt, vorsätzlich Akten vernichtet zu haben, um das eigene Amt vor der öffentlichen Aufmerksamkeit zu schützen, ist ein beispielloser Vorgang. Dennoch gab es dazu kaum eine Debatte. Die Bundesrepublik ist nach der EMRK verpflichtet, eine unabhängige Untersuchung in Gang zu setzen, um zu ergründen,. Ähnliche Meldungen:
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