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08.08.2016, 20:00 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Zahlt das Jobcenter direkt an den Vermieter eines Hartz-IV-Beziehers immer wieder unpünktlich die Miete, kann die Kündigung des Mietverhältnisses drohen. Denn ist der Vermieter auf den pünktlichen Erhalt der Miete angewiesen und treffen höhere Mietzahlungen häufig zu spät ein, kann dies einen wichtigen Grund für eine Kündigung. Ähnliche Meldungen:
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