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Darf die Hartz IV Behörde die Diagnose wissen?

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13.08.2016, 12:50 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Im bekannt gewordenen Fall ist eine Hartz IV Bezieherin seit 4 Wochen krankgeschrieben. Ein AU-Bescheinigung wurde der Behörde zugestellt. Dennoch stellte die Behörde eine Anfrage per Post, an welcher Erkrankung die Betroffene leide. Daraufhin teilte die Betroffene mit, dass die Behörde nicht berechtigt sei, über die Diagnose mehr zu erfahren. Ähnliche Meldungen:

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