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Todesstoß für die Vorratsdatenspeicherung: der Beschluss des OVG NRW und seine Folgen

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29.06.2017, 15:00 Uhr. Verfassungsblog - Die einen hatten es befürchtet, die anderen erhofft: den gerichtlichen Stopp der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das Ergebnis war nach der Rechtsprechung des EuGH vorherzusehen. Überraschen dürfte aber so manchen, dass der Todesstoß nicht nur im einstweiligen Rechtsschutz, sondern auch noch durch ein Oberverwaltungsgericht – und nicht. Ähnliche Meldungen:

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