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Chancenlose Nachhilfe muss Jobcenter nicht zahlen

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02.06.2016, 21:00 Uhr. Hartz IV Nachrichten ALG II Informationen von gegen-hartz.de - Kann einem Schüler aus einer Hartz-IV-Familie auch mit Nachhilfe voraussichtlich nicht in die nächste Klassenstufe versetzt werden, muss das Jobcenter keine Lernförderung finanzieren. Bei „gravierenden strukturellen Defiziten, die eine grundsätzliche Überforderung des Schülers beim Besuch einer höheren Schule zeigen“, müsse stattdessen in. Ähnliche Meldungen:

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