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Der Staatstrojaner – und was man verfassungsrechtlich dagegen tun kann

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21.07.2017, 02:20 Uhr. >b's weblog - Am 22.06.2017 hat der Bundestag einem Gesetzesentwurf zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens zugestimmt. Die Strafprozessordnung ermächtigt fortan ausdrücklich zu Online-Durchsuchungen und Quellen-Telekommunikationsüberwachungen (TKÜ). Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken der Opposition sowie der grundrechtlichen. Ähnliche Meldungen:

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