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09.11.2016, 17:20 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Hartz-IV-Bezieher können sich grundsätzlich nicht die Kosten für einen Volkshochschulkurs Realschulabschluss vom Jobcenter erstatten lassen. Hierbei handele es sich nicht um einen erstattungsfähigen laufenden und unabweisbaren Mehrbedarf, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am 7. November 2016 veröffentlichten. Ähnliche Meldungen:
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